Menschenrechte

Menschenrechte

Yokogawa hat die Achtung der Menschenrechte ausdrücklich in den übergeordneten Zielen des Konzerns verankert. Davon zeugen unsere Philosophie, unser Verhaltenskodex und unsere Managementstandards. Darüber hinaus haben wir Compliance-Hotlines eingerichtet, an die sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden können. Auf diese Weise möchten wir Menschenrechtsverletzungen nach Möglichkeit verhindern.

Managementstandards der Yokogawa Group

Die Managementstandards der Yokogawa Group, in der die grundlegenden Richtlinien für die Geschäftsführung niedergelegt sind, gelten für alle Konzernbereiche. Die Standards enthalten eindeutige Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf u. a. die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung von geltendem Recht, Arbeitsschutz und Hygiene.

Die Compliance-Richtlinie der Yokogawa Group enthält folgende Erklärungen zum Thema Menschenrechte:

03 Achtung der Menschenrechte

Die Yokogawa Group achtet in allem, was sie tut, die grundlegenden Menschenrechte und die Würde eines jeden, mit dem wir zusammenarbeiten.

27 Chancengleichheit

Wir achten die grundlegenden Menschenrechte aller unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Grundlegende Politik der Yokogawa Group ist, sich in keiner Weise an Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Religion, Alter, sozialem Status und Behinderung zu beteiligen. Diese Merkmale berühren in keiner Weise die rechtmäßigen Interessen der Yokogawa Group.
Ferner halten wir uns an das Recht der Länder und Regionen, in denen wir geschäftstätig sind, sowie an jeden einzelnen von uns geschlossenen Arbeitsvertrag und jede anderweitige von uns getroffene Vereinbarung. Durch hinreichende Kommunikation möchten wir für ein von Vertrauen geprägtes Verhältnis zwischen Beschäftigten und Geschäftsführung sorgen.

28 Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit

Zwangsarbeit ist in keiner Weise und Form zulässig. Niemand darf zur Arbeit gezwungen werden. Kinder, die das jeweilige gesetzliche Mindestbeschäftigungsalter noch nicht erreicht haben, dürfen nicht beschäftigt werden.
Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass wir menschenunwürdiges Verhalten in keiner Weise unterstützen; auch nicht indirekt, etwa über das Verhalten unserer Geschäftspartner.

29 Arbeitsschutz

Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz hinaus haben wir unsere eigenen Standards zur Verbesserung im Bereich Arbeitsschutz eingeführt. Derzeit arbeiten wir an einem Programm zur weiteren Verbesserung der Sicherheit aller, die für die Yokogawa Group tätig sind. Auf diese Weise möchten wir die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und für ein angenehmes Arbeitsumfeld sorgen. Alle unsere Beschäftigten sind zur Einhaltung unserer Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet.

30 Verbot von Belästigung

Keine Form der Belästigung ist akzeptabel, darin eingeschlossen sexuelle Belästigung, Stalking und Machtmissbrauch. Wir achten einander als Menschen und haben überall in unserem Konzern eine Atmosphäre geschaffen, in der Belästigung in keiner Weise toleriert wird.

Philosophie

Die Unternehmensphilosophie von Yokogawa definiert den „gesellschaftlichen Beitrag“ als oberstes Unternehmensziel und verpflichtet alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Yokogawa zu gutem Verhalten.

Auf Grundlage dieser Philosophie nutzt Yokogawa Mess-, Leit- und Informationstechnik zur Unterstützung der sozialen Infrastrukturen wie Energie- und Wasserversorgung sowie Kommunikation, auf die unsere Gesellschaft tagtäglich angewiesen ist. Dies tun wir, indem wir dafür sorgen, dass industrielle Infrastrukturen effizienter zum Wohle aller arbeiten können. Unsere Unternehmensphilosophie wird von allen unseren Beschäftigten und in allen Ländern, in denen wir tätig sind, umgesetzt. Dies zeigt sich etwa darin, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich freiwillig engagieren und beispielsweise nach Naturkatastrophen mitanpacken.

Verhaltenskodex

Eine der fünf Säulen unseres Verhaltenskodex besagt, dass wir als Unternehmen die Menschenrechte und die Würde aller achten. Daraus folgt, dass wir Belästigung, Diskriminierung und Datenschutzverletzungen bekämpfen und uns um die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds bemühen.

Global Compact der Vereinten Nationen (UN)

Yokogawa hat den Global Compact der Vereinten Nationen unterzeichnet. Das Unternehmen achtet die in dem Pakt niedergelegten Menschenrechtsrichtlinien und hält sich an internationale Menschenrechtsstandards.

ISO 26000

Die Norm ISO 26000 ist ein im November 2010 von der International Organization for Standardization (ISO) herausgegebener internationaler Standard für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR). Die Norm umfasst sieben Kernthemen, darunter Unternehmensführung (Governance), Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz.
Yokogawa beachtet die ISO 26000 im Rahmen unserer CSR-Maßnahmen als global agierendes Unternehmen und achtet die Menschenrechte in allem, was wir tun.

Initiativen im Bereich Menschenrechte

Yokogawa Engineering Asia (Singapur)

Yokogawa Engineering Asia (YEA) hat sich im Rahmen der Tripartite Alliance for Fair Employment Practices (TAFEP) verpflichtet. YEA bekämpft Diskriminierung am Arbeitsplatz und setzt sich für gerechte Arbeitsbedingungen ein. Diese Bemühungen beinhalten eine faire Einstellungspraxis, Arbeitsverträge auf Grundlage der Kompetenzen und Erfahrungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von deren Alter Rasse, Geschlecht, Religion und Familienstand sowie das Angebot von für alle gleichen Weiterbildungsmöglichkeiten.

Yokogawa South Africa (Südafrika)

Im Rahmen der Bemühungen um Rassengleichheit hat Südafrika das Programm Broad-Based Black Economic Empowerment (B-BBEE) aufgelegt. Mit diesem Programm soll die Beschäftigung von Schwarzen und anderen historisch benachteiligten Gruppen in Südafrika gefördert werden. Diesem Ziel hat sich auch Yokogawa South Africa (YMA-SA) verschrieben. Das Unternehmen fördert die Beschäftigung von Schwarzen und anderen „People of Color“. Yokogawa South Africa (YMA-SA) wurde nach der (seit Mai 2015 geltenden) Zertifizierungsordnung des B-BBEE für Stufe 4 zertifiziert. Dank unserer Bemühungen um Verbesserung werden wir nun in Stufe 3 aufsteigen.

Achtung der Menschenrechte in der Supply Chain

Im Einklang mit den Managementstandards der Yokogawa Group achten wir die Menschenrechte auch in unserer Lieferkette. Unsere CSR-Richtlinien für die Lieferkette verbieten Zwangsarbeit, menschenunwürdige Behandlung, die Verletzung von Menschenrechten, Kinderarbeit und Diskriminierung und verpflichten zur Zahlung von angemessenen Löhnen, zur Einführung von festen Arbeitszeiten um zum Recht auf Vereinigungsfreiheit. Auch unsere Dienstleister fordern wir zur Einhaltung dieser Richtlinien auf.


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